Abgasskandal-VW Unter Druck
Das OLG Köln hat in seiner letzten Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass selbst mit Software-Umrüstung der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Wir beraten Sie gern.
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Bielefeld, 21.03.2018
Logbuch: Das Landgericht Bielefeld ist der Klage im Abgasskandal gegenüber dem Händler wohl nicht positiv gestimmt. schutte.legal vertritt die Rechtsauffassung, dass Ansprüche gegen die Händler
1. nicht Ende 2017 verjähren können, nur weil VW so etwas nahe legt und
2. das auch vom Gesetzgeber nicht gewollt ist
schutte.legal hat Zeit nachzulegen. Berufung ist angekündigt.
Das Landgericht Mannheim ließ durchblicken, dass es der Klage gegen den Händler dem Grunde nach stattgeben will, was ja erst einmal erfreulich ist. Allerdings reiht sich die Kammer in die allgegenwärtige (Fehl-)Meinung ein, Nutzungsentschädigung berechnen zu wollen.
Rechtsanwalt Schutte wies deutlich darauf hin, dass ein Abzug der sogenannten Gebrauchsvorteile von dem Kaufpreis unrechtmäßig ist und dem Rechtsfall nicht ansatzweise gerecht würde. Die Kammer hörte zu ohne eine Tendenz abzugeben in die eine oder andere Richtung. Man darf also gespannt sein.
Berufung ist angekündigt, auch wenn es lediglich noch um die Zahlung des Restkaufpreises geht.
schutte.legal verhandelte heute im Landgericht Flensburg. Das Gericht brachte zum Ausdruck, dass es derzeit davon ausgeht, dass der Kläger eine Nachbesserungsfrist hätte setzen müssen gegenüber dem verklagten Händler, bevor der Rücktritt erklärt wurde. weiterlesen
Das hier dargestellte Beispiel einer TÜV Untersuchung zeigt, dass eine weitere Untersuchung nicht gewollt ist, etwa die Bestimmung der tatsächlichen Messwerte. unser Mandant hat die Umrüstung noch nicht durchgeführt. Er erhielt die Bescheinigung, dass das Fahrzeug erheblich mangelhaft sei und er den Mangel beheben müsse.
WELCHEN?! Auf dem TÜV Untersuchungsbericht steht, dass die Abgasuntersuchung bestanden sei.
Schutte: “Der TÜV bescheinigt zwar, dass ein Mangel besteht. Welcher, darüber lässt sich spekulieren. Und diese Art der TÜV-Prüfung wird gerichtlich eine Rolle spielen!”
Heute gab es zwei Verhandlungstermine in Dortmund. Die Einzelrichterin meinte in der ersten Sache nicht zuständig zu sein, deswegen musste schutte.legal einen Verweisungsantrag stellen.
In der zweiten Sache ging es gegen VW als Verkäufer. Auch hier bestätigte sich der klägerische Vortrag, dass ein Rücktritt ohne Fristsetzung erfolgen durfte. Auch sah das Gericht eine sittenwidrige, betrügerische Handlung als gegeben an.
Die Parteien erhielten noch einmal eine Stellungnahmefrist um zu einzelnen Hinweisen noch etwas vortragen zu können. schutte.legal wird diese Zeit nutzen und hinsichtlich der Gebrauchsvorteile noch einmal diejenigen Gründe verdeutlichen, weshalb eine Nutzungsentschädigung nicht angezeigt ist.