Bielefeld, 21.03.2018
Logbuch: Das Landgericht Bielefeld ist der Klage im Abgasskandal gegenüber dem Händler wohl nicht positiv gestimmt. schutte.legal vertritt die Rechtsauffassung, dass Ansprüche gegen die Händler
1. nicht Ende 2017 verjähren können, nur weil VW so etwas nahe legt und
2. das auch vom Gesetzgeber nicht gewollt ist
schutte.legal hat Zeit nachzulegen. Berufung ist angekündigt.
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