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Logbucheintrag 13. März 2018, LG Dortmund

VonTorsten Schutte

Logbucheintrag 13. März 2018, LG Dortmund

Heute gab es  zwei Verhandlungstermine in Dortmund. Die Einzelrichterin meinte in der ersten Sache nicht zuständig zu sein, deswegen musste schutte.legal einen Verweisungsantrag stellen.

In der zweiten Sache ging es gegen VW als Verkäufer. Auch hier bestätigte sich der klägerische Vortrag, dass ein Rücktritt ohne Fristsetzung erfolgen durfte. Auch sah das Gericht eine sittenwidrige, betrügerische Handlung als gegeben an.

Die Parteien erhielten noch einmal eine Stellungnahmefrist um zu einzelnen Hinweisen noch etwas vortragen zu können. schutte.legal wird diese Zeit nutzen und hinsichtlich der Gebrauchsvorteile noch einmal diejenigen Gründe verdeutlichen, weshalb eine Nutzungsentschädigung nicht angezeigt ist.

Über den Autor

Torsten Schutte administrator

Torsten Schutte ist Herausgeber des Angebots abgasskandal-anwalt.de und am Kanzleistandort Berlin als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr juristischer Ratgeber im Abgasskandal.