• 030 403 638 090
  • 0151 421 82 646

Logbucheintrag 23.03.2018 Landgericht Mannheim

VonTorsten Schutte

Logbucheintrag 23.03.2018 Landgericht Mannheim

Das Landgericht Mannheim ließ durchblicken, dass es der Klage gegen den Händler dem Grunde nach stattgeben will, was ja erst einmal erfreulich ist. Allerdings reiht sich die Kammer in die allgegenwärtige (Fehl-)Meinung ein, Nutzungsentschädigung berechnen zu wollen.

Rechtsanwalt Schutte wies deutlich darauf hin, dass ein Abzug der sogenannten Gebrauchsvorteile von dem Kaufpreis unrechtmäßig ist und dem Rechtsfall nicht ansatzweise gerecht würde. Die Kammer hörte zu ohne eine Tendenz abzugeben in die eine oder andere Richtung. Man darf also gespannt sein.

Berufung ist angekündigt, auch wenn es lediglich noch um die Zahlung des Restkaufpreises geht.

Über den Autor

Torsten Schutte administrator

Torsten Schutte ist Herausgeber des Angebots abgasskandal-anwalt.de und am Kanzleistandort Berlin als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr juristischer Ratgeber im Abgasskandal.