Am 25.05.2020 wird das erste Urteil des Bundesgerichtshofes im Angasskandal verkündet. Überraschungen bleiben aus, der Kläger ist mit dem Urteil hoch zufrieden, um die 26.000 Euro gehen an ihn gegen Rückgabe seines Volkswagen Sharan.
weiterlesenDas Landgericht Frankfurt verurteilt (Az.: 2-27 O 2/19) am 30.04.2020 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Sharan gegen den vollständigen Kaufpreis von 37.500 Euro, zurückdatierend auf 2012, OHNE dass zugunsten des Herstellers eine Nutzungsentschädigung angerechnet wird. Darüber hinaus werden der Entschädigungssumme noch fast 12.000 Euro deliktischen Zinses aufgeschlagen.
weiterlesenIn den Medien betont Volkswagen mit ebenso schöner wie unrichtiger Regelmäßigkeit, dass mit dem Ablauf der Meldefrist zum Vergleich aus der Musterfeststellungsklage und der Rücknahme Ebendieser mit dem 30.04.2020 kein Anlass mehr bestehe seinen vorsätzlich und sittenwidrig manipulierten Diesel vor Gericht zu bringen. Das ist FALSCH!
weiterlesenDer Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am vergangenen Dienstag erstmalig im Abgasskandal. Im Juli werden mehrere weitere Fälle im Themenbereich verhandelt. Es gibt natürlich noch keine Urteile, aus denen grundsätzlich heraus zitiert werden könnte.
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