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Monatsarchiv März 2021

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Nicht verjährt!

Nicht verjährt!

Nicht verjährt! Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dass im Dieselskandal nichts verjährt ist. Für keinen Motortypen und keinen Automobilhersteller ist es vorbei, für ihre kriminellen Machenschaften gerade zu stehen, und Schadenersatz zu zahlen. Auch für Volkswagen und den Motortyp EA189 ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Die endlose Verzögerungstaktik ist nicht aufgegangen.

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Der BGH…

…auf dem Holzweg.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befindet sich mit seiner jüngsten Argumentation klar auf dem Holzweg. Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern aus einigen Äpfeln werden plötzlich Birnen, und für Birnen gibt es keinen Schadenersatz.

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Ausreden…

Ausreden…

…hatte Volkswagen schon immer viele. Den Dieselskandal gäbe es gar nicht, das Kraftfahrtbundesamt habe schließlich Typengenehmigungen erteilt. Der betroffene Dieselfahrer hätte gar keinen Schaden, schließlich hätte das Auto ja gefahren werden können. Betriebsuntersagungen wären nur Ausnahmen gewesen. Das Software-Update hätte alle Probleme behoben. Und überhaupt sei das Ganze verjährt, da man mit der berühmten Ad hoc-Mitteilung alles aufgeklärt habe. Alles Ausreden, wie man sieht.

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Eine kleine Erinnerung…

Sechszylinder-Dieselmotor

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt beim Sechszylinder-Dieselmotor des Typs EA897 die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Ein geschädigter Dieselfahrer wird für sein gebrauchtes Fahrzeug, einen Audi-Sechszylinder A7 3.0 TDI mit dem Skandalmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 5, entschädigt.

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