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Der Schäferigel!

Vonlegalsupport

Der Schäferigel!

Der Schäferigel wurde bisher von der Entwicklungsabteilung der Natur, die üblicherweise unter dem Namen Evolution firmiert, noch nicht hervorgebracht. Vor 50 Millionen Jahren waren die Tiere, die heute aussehen wie Wale, Landlebewesen mit Fell und vier Beinen. Vor 41 Millionen Jahren gab es einen nahen Verwandten der heutigen Schafe mit einem Lebendgewicht von 1000 kg und einem Raubtiergebiß mit der doppelten Größen dessen eines Grizzlybären.

Auch wenn sich dem Leser nicht sofort der Zusammenhang mit dem Dieselskandal erschließt, so sind solche dramatischen Veränderungen dennoch eher typisch für die Entwicklung der Rechtsprechnung, gerade in den Urteilen zum Schadenersatz bei vorsätzlich, sittenwidrig manipulierten Dieselmotoren.

Urteilte doch noch 2016 ein deutsches Landgericht, Volkswagen hätte den gesamten geradezu ungeheuerlichen Aufwand beim Lügen, Betrügen und Vertuschen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Zu dieser hanebüchenen Ansicht ließe sich heute sicherlich kein Gericht mehr hinreißen.

Es wurde zwischenzeitlich in der Tat höchstrichterlich dem jahrelangen Wirken des weltgrößten Motorenherstellers vorsätzliche Sittenwidrigkeit attestiert, und zwar ausschließlich bei der Gewinnerzielungsabsicht. Welche andere Absicht, wenn nicht die des Strebens nach Gewinn, sollte man auch einem am freien Weltmarkt tätigen, und dabei überaus erfolgreichen, Unternehmen auch sonst unterstellen.

An der regelkonformen Gewinnerzielung soll an dieser Stelle auch nicht der geringste Zweifel geäußert werden. Ausschließlich der Einsatz vom Gesetz sanktionierter Maßnahmen soll beleuchtet werden, und zwar jeglicher Einsatz in jeglichem Medium, in der Entwicklungsabteilung, der Montagehalle oder der Homepage des besagten Unternehmens.

Auch hier tut sich die Volkswagen AG wieder einmal hervor, wird doch sehr schlicht behauptet, bei der Klage auf Schadenersatz wegen einer illegalen Abschalteinrichtung auf der Basis einer Zykluserkennung im Motorentyp EA 288 sei nur von einer Chance von einem Prozent auszugehen.

Sachdienlich verschwiegen wird in der Sache, dass, im Gegensatz zu den zehntausenden Verfahren beim Motortyp EA 189, und hunderttausenden in der Musterfeststellungsklage, überhaupt erst ein paar hundert Verfahren mit Motoren EA 288 anhängig sind. Datiert zwar das erste Urteil zuungunsten von Volkswagen schon in den Oktober des Jahres 2018 zurück, so sind erst zuletzt genug Verfahren zu Ende gegangen um zu verwertbaren Aussagen zu kommen.

Wie von 2016 an beim Motortyp EA 189 steht ebenso für den EA 288 absolut nicht zu erwarten, dass sich spontan alle Gerichte auf die Seite des geschädigten Verbrauchers schlagen. Ginge man gedanklich in den Anfang des Jahres 2016 zurück, so käme man schließlich unwillkürlich zum dem einfachen Schluß, dass eine Klage auf Schadenersatz gegen Volkswagen vergebene Liebesmüh sei.

Bezöge man jetzt, in der Realzeit, noch mit ein, wie außerordentlich kooperativ VW bei der Herausgabe technischer Information zum Streitgegenstand ist, käme man, entgegen der Einprozentigen Botschaft von Volkswagen, zu dem Schluß, dass eine Klage auf rechtmäßigen Schadenersatz unbedingt anzustrengen ist.

Erstens im eigenen Interesse, zweitens im Interesse derer, die sich haben sachwidrig abschrecken lassen, und drittens, weil auch einem globalen Automobilhersteller nur die regelkonformen Methoden zur Gewinnerzielung zur Verfügung stehen dürfen, ohne Wenn und Aber.

Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt die geschilderten Prämissen zur Behandlung von Betrug und Gewinnoptimierung zu Lasten des Verbrauchers seit Beginn der Dieselaffäre. Kanzlei schutte.legal kämpft für ihr Recht auf den ihnen laut Gesetz zustehenden Schadenersatz, auch und gerade beim Motortyp EA 288.

Wir sind quasi jetzt schon der Schäferigel, die Weiterentwicklung des Sachwalters des Verbrauchers seit der Offenlegung des größten Betruges der Geschichte der Industrie.

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