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Die Rechtsschutzversicherung als Ersatzgericht!

Vonlegalsupport

Die Rechtsschutzversicherung als Ersatzgericht!

Der ADAC wusste es schon immer besser und verwies die bei ihm Rechtsschutzversicherten auf die Plätze. Von Beginn der Dieselkrise an herrschte beim ADAC die ebenso wundersame wie kristallklare Erkenntnis, dass ein manipuliertes Dieselfahrzeug vor Gericht keine Chance hat. Woher das geheime Wissen kam und warum es sich hartnäckig hält gegen die Realität mit tausenden von gegenteilig beschiedenen Gerichtsurteilen, weiß man nicht.

Mit den ersten Urteilen des Bundesgerichtshofes, beginnend mit VI ZR 252 19 vom 25. Mai des Jahres, tritt der Anspruch gleich einer Gerichtsinstanz auftreten zu dürfen bei einigen weiteren Rechtsschutzversicherern offen zu Tage. In weitschweifigen Texten bekommt der Rechtsvertreter eines Klägers im Dieselskandal heruntergebetet was eine Versicherung annimmt in ein BGH-Urteil hineininterpretieren zu können.

Zitieren wir doch aus einem Schreiben der debeka VVaG. Auf das VVaG sei hier und dieser Stelle ausdrücklich verwiesen, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, ein nicht Kapitalgebern sondern den Interessen der vereinsangehörigen Versicherungsnehmer verantwortlich arbeitendes Unternehmen.

Nichtsdestoweniger sieht man sich bemüßigt, schon für das Klagevorbringen eine Berechnung der Nutzungsentschädigung zu verlangen, diese sowohl beim Streitwert zu berücksichtigen als auch bei der Berechnung der Anwaltsgebühren. Ebenso gilt es bereits im Vorfeld zu berücksichtigen, dass ein erheblich in die Länge gezogenes Verfahren sich signifikant auf die Höhe der Nutzungsentschädigung auswirkt und selbstverständlich in Abzug zu bringen ist.

Hier wird auf mehreren Ebenen für das Wohl der eigenen Tasche gesorgt, weil wohlweislich vergessen wird, dass der Bundesgerichtshof zwar gesagt hat, dass eine Nutzungsentschädigung zu berechnen sei, die Art und Weise aber ausdrücklich der Tatsacheninstanz vorbehält. Entschiede also eine solche Tatsacheninstanz beispielsweise, dass das manipulierte Fahrzeug am Tages des Kaufes einen Wert von 0 Euro habe, wäre die in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung unabhängig der gefahrenen Kilometer ebenso 0 Euro.

Dass darüber hinaus der Inhalt der Urteile des Bundesgerichtshofes hinsichtlich eines Vorbringens an Verfassungsgerichten respektive des Europäischen Gerichtshofes schon an sich strittig steht, weißt den Schreiben diverser Rechtsschutzversicherungen eine markante Überheblichkeit zu. Dem Kläger wird zwischen den Zeilen ungeniert suggeriert, die, seine, die er seit Jahren bezahlt, Rechtsschutzversicherung könne quasi im Entscheidungsrahmen eines Oberlandesgerichtes im Vorfeld ohne Verfahren und ohne Verhandlung den Streitwert festlegen, samt Berechnungsmethoden, oder gar gleich den ganzen Rechtssachverhalt.

Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal behält sich hier den Einsatz aller probaten Rechtsmittel vor um den Geschädigten im Abgasskandal zu ihrem Recht zu verhelfen.

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