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Monatsarchiv September 2019

Vonlegalsupport

Festnahme in den USA!

Von Fiat-Chrysler ist im Zusammenhang mit dem “Dieselskandal” in den USA ein Manager festgenommen worden. Er soll Teil einer Verschwörung zur Täuschung von Behörden und Käufern gewesen zu sein.

Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass der Beschuldigte, der ab 2007 in führender Position bei einer Tochterfirma und später bei Fiat-Chrysler selbst für Dieseltechnik zuständig war.

Fiat-Chrysler hatte in den zurückliegenden Jahren bereits in zwei Vergleichen 800 Millionen respektive 110 Millionen Dollar gezahlt.

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Das OLG Frankfurt hat entschieden!

Das Oberlandesgericht zu Frankfurt hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass Volkswagen für ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haften muss. Dieses Urteil gilt für alle Fahrzeuge mit dem Motorentypen EA 189.

Volkswagen wird vorgeworfen, den Käufer eines Fahrzeuges mit dem genannten Motorentyp “vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt” zu haben. Durch die Abschalteinrichtung sei offensichtlich die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge in Frage gestellt gewesen. Daraus leite sich der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ab.

Einschränkend wird allerdings beschlossen, dass die Höhe der Entschädigung von einem Gutachter festzustellen sei.

schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass Geschädigten im “Dieselskandal” die vollständigen Aufwendungen zu erstatten sind.

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Daimlers Bußgeld und die Zivilklage!

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt ein Bußgeld gegen die Daimler AG in Höhe von 870 Millionen Euro.

In der Begründung ist die Rede von “fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung”. Von Manipulationen ist ausdrücklich nicht die Rede.

Die Staatsanwaltschaft versichert aber, dass alle zivilrechtlichen Klagen gegen Daimler von dem Bußgeldbescheid nicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt sind.

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Die Musterfeststellungsklage vor Gericht.

Am 30. September wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstmalig die Musterfeststellungsklage (MFK) im Zuge der “Dieselkrise” gegen Volkswagen verhandelt.

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Update zum Update!

Medienberichten zufolge liegen dem SWR Dokumente vor, dass auch in neueren Dieselmodellen von VW Abschalteinrichtungen Verwendung finden. Die seit 2012 gebaute Motorenreihe EA 288, die in Stückzahlen von hunderttausenden in Golf, Tiguan oder Passat, sowie in verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat verbaut wird, besteht der Verdacht der Verwendung von nicht zulassungsfähiger Software.

VW dementiert allgemein und im Speziellen unter dem Vorbehalt, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt.

Die Dokumenten werden als Paukenschlag gehandelt, und sollen geeignet sein, den “Abgasskandal” auf ein neues Level zu heben.

Das Landgericht Wuppertal hat in diesem Zusammenhang per Beweisbeschluss einen Gutachter beauftragt, um zu ermitteln, ob auch bei diesem Motorentyp eine Software installiert ist, die in der Lage ist zu erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet.

Das Landgreicht Wuppertal bremst die Hoffnungen auf schnelle Reaktionen ein mit dem Hinweis, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Monate dauern wird, bis schlüssige Informationen zur Verfügung stehen.

Schutte.legal verweist auch diesem Fall auf die klare Überzeugung von Rechtsanwalt Schutte, dass Geschädigte im “Dieselskandal” in vollständiger Höhe ihrer Aufwendungen für ein manipuliertes Fahrzeug entschädigt werden müssen.

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Erfolgreich vor dem Kammergericht!

In der Hauptverhandlung vor dem Kammergericht (KG) kam zum Ausdruck, dass die von Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal geführte Klage grundsätzlich erfolgreich sein wird.

Lediglich im Zusammenhang mit der vom Besitzer absolvierten Kilometerleistung sowie der sogenannten nutzlosen Aufwendungen schloß sich das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Schutte nicht an.

Rechtsanwalt Schutte kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, sollte das Gericht seine aus seiner Sicht abwegige Rechtsauffassung nicht noch zeitnah ändern.

Ausdrücklich bestätigte der 4. Senat des Kammergerichtes den Sachverhalt der “sittenwidrigen Schädigung” des Klägers durch die VW AG. Dies ist als beachtlicher Teilerfolg zu bewerten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass bisher Gerichte in Berlin Klagen auf Schadenersatz grundsätzlich abwiesen.

Schutte.legal vertritt nachwievor die feste Überzeugung, dass Geschädigte im “Abgasskandal” vollumfänglich zu entschädigen sind, die Aufwendungen beim Kauf inklusive nutzloser Aufwendungen sowie angefallener Zinsen.

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Audi bei Software-Update in Verzug!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Audi auferlegt bis zum 29.12.2017 einen Plan zur “Herstellung von Rechtmäßigkeit” vorzustellen. Allerspätesten bis zum 02.02.2018 sollten technische Lösungen präsentiert werden.

Bis heute liegen keine einsatzfähigen Softwareentwicklungen vor. Das KBA hält offensichtlich mit Billigung des Verkehrsministeriums schützend die Hand über den Automobilhersteller. Streng genommen könnten oder müßten die Betriebsgenehmigungen für alle betroffenen Fahrzeuge zurückgenommen werden, was zur sofortigen Stilllegung führen würde.

Notwendige Test der aktualisierten Software stünden aus, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi könnten somit noch Überraschungen ins Haus stehen.

Schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass dies kein hinnehmbarer Zustand ist.

Rechtsanwalt Schutte vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.