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VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen – schutte.legal kämpft seit drei Jahren für Ihr Recht

VonWebmaster

VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen – schutte.legal kämpft seit drei Jahren für Ihr Recht

VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen – schutte.legal kämpft seit drei Jahren für Ihr Recht.

Das Landesgericht Augsburg hat entscheiden. Erstmals muss der Volkswagenkonzern einen manipulierten Diesel zurücknehmen und den vollen Kaufpreis zurückzahlen.

Dem Kläger wurde die Summe von 29.907,66€ zugesprochen. Das entspricht exakt dem Betrag den der Kunde sechs Jahre zuvor für seinen manipulierten VW Golf TDI bezahlt hat. Des Weiteren wurden dem Kunden zusätzlich zu seinem Kaufpreis noch Zinsen angerechnet.

Der zuständige Richter ging von sittenwidrigen Verhalten des Herstellers aus.
Zuvor hatte alle Gerichte, die im Sinne der Kläger entschieden, einen sogenannten Nutzungsausgleich vom Kaufpreis abgezogen. Dies ist bei dem aktuellen Urteil nicht der Fall.

Volkswagen kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte dazu:
“Schutte.legal klagt seit Beginn des Abgas-Skandals auf volle Kostenerstattung. Nach unserer Rechtsauffassung steht Ihnen der volle Kaufpreis plus Zinsen zu. Warten Sie also nicht. Wir sind für Sie da und leiten umgehend alle wichtigen Schritte ein. Sie sind nicht auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage angewiesen. Nehmen Sie noch heute unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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Quellen:

Spiegel

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