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Vorsätzliche Körperverletzung beschlossen

VonWebmaster

Vorsätzliche Körperverletzung beschlossen

Vorsätzliche Körperverletzung beschlossen.

Um Fahrverbote zu vermeiden, will die Regierung das Immissionsschutzgesetz ändern.
Das Bundeskabinett hat gesetzliche Regelungen zu Dieselfahrverboten beschlossen.
Auch wenn der EU-Grenzwert bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft liegt, will die Regierung diesen Grenzwert für Städte, die von Fahrverboten betroffen sind auf 50 Mikrogramm anheben.

Da die meisten Städte und Kommunen, die von einem Fahrverbot betroffen sind, unter der Grenze von 50 Mikrogramm bleiben, sollen durch diese Änderung Fahrverbote verhindert werden.

Als weitere Änderung wurde beschlossen, dass Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen.
Weiter sollen schwere Kommunalfahrzeuge wie zB. Müllautos und Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 unabhängig ihres Ausstoßes von den Fahrverboten ausgenommen werden.

Diese Änderungen sind bei Umweltverbänden und Oppositionspolitikern stark umstritten. Nach ihrer Auffassung verstoßen diese Änderungen gegen das geltende Europarecht.

Rechtsanwalt Torsten Schutte dazu:
“Die Politik versucht mit allen Mitteln die Autoindustrie zu schützen. Anstatt Druck auf die Industrie auszuüben, werden Grenzwerte auf Kosten der Gesundheit angepasst. Es gibt keine klaren Lösungen. Ausschließlich eine Klage verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Warten Sie also nicht und holen Sie sich den kompletten Kaufpreis zurück. Melden Sie sich bei uns. Sie sind nicht auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage angewiesen. schutte.legal klagt seit Beginn auf volle Kostenerstattung

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Quellen:

Zeit

 

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