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Jetzt auch Fahrverbote auf der Autobahn – Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

VonWebmaster

Jetzt auch Fahrverbote auf der Autobahn – Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Jetzt auch Fahrverbote auf der Autobahn – Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Ein weiteres Urteil ist gefallen. Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt ein weiters Verfahren und setzt somit ein neues Fahrverbot für Dieselfahrzeuge durch. Diesmal hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. 

Ab dem 1. Juli 2019 dürfen Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher und ab dem
1. September 2019 nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 die betroffenen Gebiete befahren.

Erstmals sind von dem beschlossenen Fahrverbot auch Teile der Autobahn betroffen.

Neben der Kurt-Schumacher-Straßen in Gelsenkirchen, sind im Raum Essen Teile der Autobahn 40 betroffen.
Dieses Fahrverbot ist ein herber Schlag für die Landesregierung NRW. Da die A40 gerne als “Lebensader des Ruhrgebiets” beschrieben wird, sind Hunderttausende Pendler von einem Fahrverbot betroffen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung angekündigt gegen das Fahrverbot vorzugehen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte dazu:
“Dieses Urteil macht deutlich, wie sich der Betrug der Autoindustrie auf die Kunden auswirkt. Es werden durch Politik und Industrie keine kundenorientierten Lösungen gefunden. Da mit weiteren Fahrverboten zu rechnen ist, sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ausschließlich eine Klage verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Warten Sie also nicht und holen Sie sich den kompletten Kaufpreis zurück. Melden Sie sich bei uns. Sie sind nicht auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage angewiesen. schutte.legal klagt seit Beginn auf volle Kostenerstattung

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Quellen:

Spiegel

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