Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht u.a. vor, zeitnah die Möglichkeit sogenannter Musterklagen für Betroffene im Abgasskandal zu schaffen. Im Rahmen einer Musterklage würde ein dazu legitimierter Verein, z.B. die Verbraucherzentrale, als Kläger auftreten und z.B. gegen Volkswagen Ansprüche beispielhaft einfordern. Betroffene VW-Besitzer könnten sich dann in ein entsprechendes Verzeichnis eintragen lassen gegen eine geringe Gebühr und im Falle eines verbraucherfreundlichen Urteils die gleichen Ansprüche an Volkswagen geltend machen wie der Musterkläger. Viele vom Abgasskandal Betroffene fragen sich derzeit, ob es Sinn macht, auf diese Möglichkeit zu warten, oder ob es angesagt ist, auf eigene Initiative tätig zu werden und Rückgabe oder Schadensersatzforderungen durchzusetzen. weiterlesen