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Sammelklage Abgasskandal

VonTorsten Schutte

Sammelklage Abgasskandal

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht u.a. vor, zeitnah die Möglichkeit sogenannter Musterklagen für Betroffene im Abgasskandal zu schaffen. Im Rahmen einer Musterklage würde ein dazu legitimierter Verein, z.B. die Verbraucherzentrale, als Kläger auftreten und z.B. gegen Volkswagen Ansprüche beispielhaft einfordern. Betroffene VW-Besitzer könnten sich dann in ein entsprechendes Verzeichnis eintragen lassen gegen eine geringe Gebühr und im Falle eines verbraucherfreundlichen Urteils die gleichen Ansprüche an Volkswagen geltend machen wie der Musterkläger. Viele vom Abgasskandal Betroffene fragen sich derzeit, ob es Sinn macht, auf diese Möglichkeit zu warten, oder ob es angesagt ist, auf eigene Initiative tätig zu werden und Rückgabe oder Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass Musterklagen ab September 2018 möglich werden könnten. Sicher ist das nicht und das schafft Probleme zumindest für alle vom Abgasskandal betroffenen PKW-Besitzer, die mit einem EA189 Motor unterwegs sind. Für die läuft nämlich definitiv zum Jahres die gesetzliche Verjährung zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Betruges oder sittenwidriger Schädigung aus. Rechtsanwalt Torsten Schutte:   “Verjährt über das Warten auf die Sammelklage ein Anspruch, dann können betroffene Audi, VW, Seat oder Skoda-Besitzer den Volkswagenkonzern nicht mehr belangen.” Dabei stehen die Chancen derzeit gut, das Auto gegen Erstattung des Neupreises zurückgeben zu können – “In vielen Fällen sogar ohne dass sich Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen!” Auch ein Restrisiko: Das Ergebnis der Musterklage muss nicht im Rahmen des heute möglichen Potentials einer individuellen Klage gegen VW ausfallen. Laut Schutte ist es durchaus denkbar, dass sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, der unter den ansonsten recht einfach durchzustehenden Erstattungen liegen würde. Eine Vorgehen dagegen wäre nicht möglich.

Eine ähnlich komplexe  Situation ergibt sich für Eigentümer von PKW, die von einem 6- oder 8-Zylinder-Dieselmotor von Audi angetrieben werden oder für Besitzer der Mercedes V-Klasse. Hier gibt es interessante Rückgabeoptionen im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Händlers. Verjährt dieser Anspruch bleibt nur noch die Hoffnung auf ein unter Umständen noch Jahre dauerndes Musterverfahren. Für Schutte ist die Situation klar: EA189-Betroffene sollten das Risiko der Verjährung zum 31. Dezember 2018 auf keinen Fall eingehen und zumindest bei vorliegender Rechtsschutzversicherung zeitnah Klage einreichen und damit den Ablauf der Verjährung hemmen.

Bei Mercedes (OM-Motoren) und BMW 1er und 3er-Dieselfahrzeugen sowie beim T6 Bulli ist die Wahrscheinlichkeit einer Sammelklage aufgrund des “inoffiziellen” Charakters der Betroffenheit nicht oder nur gering gegeben. Unterm Strich ist das Warten auf eine Sammelklage also für alle Betroffenen mit Risiken behaftet. Und man bindet sich noch länger als gewollt an ein ungeliebtes Fahrzeug, denn der Streitgegenstand kann während des Verfahrens nicht ohne Weiteres verkauft werden.

Über den Autor

Torsten Schutte administrator

Torsten Schutte ist Herausgeber des Angebots abgasskandal-anwalt.de und am Kanzleistandort Berlin als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr juristischer Ratgeber im Abgasskandal.