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Das Oberlandesgericht (OLG) zu Dresden hat jetzt in zwei Urteilen Besitzern von Volkswagen-Dieselfahrzeugen Schadenersatz zuerkannt. Als eines der letzten der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland schließt sich Dresden jetzt dem allgemeinen Tenor an.

In den Berufungsverfahren (10a U 1834/19 ) sowie (10a U 1907/19)  sei anzuerkennen, dass “das sich Verhalten der Verantwortlichen bei Volkswagen sich als sittenwidrig erwiesen habe, da ein System zur planmäßigen Verschleierung von Maßnahmen gegenüber Behörden und Verbrauchern geschaffen worden sei”.

Noch wird den Verbraucher eine Nutzungsentschädigung von der Schadenersatzsumme abgezogen. Hier liegt nach wie das Augenmerk auf dem anstehenden Verfahren am Bundesgerichtshof am 05.05.2020.

Rechtsanwalt Torsten Schutte sieht sich zum wiederholten Male bestätigt, dass individuelle Klagen gegenüber der Musterfeststellungsklage einen klaren Vorteil bieten.

Darüber hinaus streitet schutte.legal für Ihre Interessen, den vollen Kaufpreis zuzüglich Verzugszinsen ab Kaufdatum und aller sonstigen Aufwendungen erstattet zu bekommen.

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