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STICHTAG!

Vonlegalsupport

STICHTAG!

Mit dem 28. Februar kam es überraschend doch zu einer Einigung in den Verhandlungen vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG). Nur zwei Wochen nach dem Scheitern wegen, laut Volkswagen, intransparenter Honorarforderungen der Anwälte von VZBV zeichnete sich plötzlich eine Lösung ab.

VW erklärte, denen, die am Ende der Veranstaltung noch als berechtigt erklärt wurden, quasi in Eigenregie Entschädigungen zu zahlen. Rund 260.000 von ursprünglich mehr als 440.000 betroffenen Dieselfahrern sollten zwischen 1350 € und 6257 € je nach Alter, Typ und Fahrleistung ausgezahlt werden.

Der Stichtag, bis zu dem geschädigte Verbraucher sich nun entscheiden müssen, ob sie diesen Vergleich annehmen oder mit einer Individualklage weiter für ein besseres Ergebnis kämpfen wollen, ist auf den 20. April festgelegt worden.

Nur rund vierzehn Tage später, am 05.05.2020, wird erstmals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Dieselskandal verhandelt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass nicht abgewartet werden soll, was an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit in höchstrichterlicher Ausfertigung das Licht der Rechtswelt erblicken wird.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist aus seiner beruflichen Praxis als erfahrener Prozessanwalt heraus der festen Überzeugung, dass eine individuelle Klage der beste Weg ist, den finanziellen Schaden durch ein manipuliertes Dieselfahrzeug auszugleichen.

Die Kanzlei schutte.legal tritt bundesweit für Ihre Interessen ein, vollumfänglich für den Wertverlust eines nicht zulässungsfähigen Pkw entschädigt zu werden.

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