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Verjährung erst 2022?

Vonlegalsupport

Verjährung erst 2022?

Bislang stand immer im Zusammenhang mit dem Dieselskandal im Raum, dass mit dem 31.12.2019 die dreijährige Frist für die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen Volkswagen ablaufen werde.

In einem wegweisenden Urteil tritt das Landgericht Trier jetzt dieser Ansicht entgegen. Es habe bisher keine höchstrichterliche Begutachtung des Sachverhaltes gegeben. Erst nach einer Solchen würden Verjährungsfristen ausgelöst.

Es wird in 2019 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu einer Einlassung des Bundesgerichtshofes (BGH) kommen.

Dem Inhaber eines im Zuge der Dieselkrise manipulierten Fahrzeuges stehe also demnach die Möglichkeit der Einleitung rechtlicher Schritte bis zum Jahr 2022 oder sogar darüber hinaus offen.

Bevor sich die Rechtssprechung des Trierer Landgerichtes bundesweit durchsetzt, ist jeder Besitzer eines betroffenen Dieselfahrzeuges gut beraten, sich sobald als möglich um die Vertretung seiner rechtlichen Interessen zu bemühen.

Rechtanwalt Schutte vertritt bundesweit ihre Interessen, und ist der festen Überzeugung, dass geschädigte Dieselfahrer umfänglich ihrer gesamten Aufwendungen zu entschädigen sind.

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