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Schummel Diesel zurückgeben und vollen Kaufpreis zurück bekommen.

Vonlegalsupport

Schummel Diesel zurückgeben und vollen Kaufpreis zurück bekommen.

Nach einem Bericht von Focus Online, vom 25.04.2019 ist immer mehr Richtern ist die Haltung von Volkswagen scheinbar ein Dorn im Auge.

Das LG Nürnberg will die Nutzungsentschädigung für diejenigen, die Ihr Auto an VW zurückgeben ersparen. Für Volkswagen könnte das teuer werden.

Gute Nachrichten für die Betroffenen im Abgasskandal. Geschädigte, die ihr Fahrzeug zurückgeben wollen, haben damit vor Gerichten Erfolg. Bisweilen wurde bei Klage auf Erstattung des Kaufpreises, die Nutzungsentschädigung, das heißt die gefahrenen Kilometer abgezogen. Gerade für ältere Fahrzeuge mit niedrigem Restwert nicht besonders Lohnenswert, auch wenn der Restwert für die Kanzlei schutte.legal keine Rolle spielt.

Rückgabe mit geringer Nutzungsentschädigung

Das könnte sich nun ändern, wenn das Beispiel des Landgerichts Nürnberg Schule macht.

Das stellt nämlich in einem Hinweisbeschluss, der FOCUS Online vorliegt, fest, dass man eine “Änderung der Rechtsprechung” beabsichtige. Es erscheine “angemessen”, für die Berechnung der Nutzungsentschädigung nur noch den Zeitpunkt anzurechnen, der zwischen der Rückrufanordnung von VW (vorher konnte der Käufer nicht wissen, dass sein Auto betroffen war) bis zur Klageabwicklung liege.

Heißt: Für die komplette Zeit der Nutzung vor dem Rückruf – das dürften bei vielen Autos drei, vier oder fünf Jahre gewesen sein – wird keine Nutzungsentschädigung vom zurückgezahlten Kaufpreis abgezogen. “Somit können nur die Kilometer in Abzug gebracht werden, die zwischen der Mitteilung der Rückrufaktion bis zum Tätigwerden des Betroffenen durch einen Anwalt gefahren wurden.

Dies führt dazu, dass es nur noch zu einem theoretischen und im Ergebnis extrem geringen Abzug für die abgezogene Nutzung, sprich die gefahrenen Kilometer, kommen wird. (Quelle Focus Online)

Laut Rechtsanwalt Torsten Schutte ist die rechtliche Beurteilung der Nutzungsentschädigung auch nach dem LG Nürnberg falsch und die Kanzlei schutte.legal beharrt weiterhin darauf, den vollen Kaufpreis ohne Nutzungsentschädigung inklusive Zinsen zu erstatten.

 Im Februar hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Abschaltung der Abgasreinigung bei den Betrugs-Dieseln des VW-Konzerns ein Sachmangel ist . Der Volkswagen-Konzern leugnet aber nach wie vor, dass seine nachweislich illegale Abschalteinrichtung illegal war – obwohl das Kraftfahrtbundesamt den Betrug offiziell festgestellt hat und VW sogar eine Milliarde Euro Strafe zahlen musste. Stattdessen spricht VW immer noch von einer “Umschaltlogik”. Kläger hätten deshalb auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.(Quelle Focus Online)

schutte.legal berichtet für Sie weiter…

 

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