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Bosch muss Unter­lagen zum VW-Abgasskandal her­aus­geben

VonWebmaster

Bosch muss Unter­lagen zum VW-Abgasskandal her­aus­geben

Bosch muss Unter­lagen zum VW-Abgasskandal her­aus­geben.

Das LG Stuttgart hat entschieden. Der Autozulieferer Bosch muss interne Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei VW stehen herausgeben. Das Gericht entschied das Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Der Autozulieferer Robert Bosch ist Drittbeteiligter in zwei Streitverfahren von Kapitalanlegern gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche. Es geht um den Vorwurf der Zurückhaltung von Ad-hoc-Mitteilungen wodurch die Märkte zu spät über den Abgasskandal informiert wurden.

Das LG Stuttgart hatte Bosch konkret zur Herausgabe von E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, sowie der Herausgabe eines Briefes der Bosch-Rechtsabteilung an VW aufgefordert.
Bosch wandte sich gegen die Anordnung des Gerichts und berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.

Mit Zwischenurteil vom 13.07.2018
Geschäftszeichen: 22 O 205/16 und 22 O 348/16
hat das Gericht den Einwand von Bosch zurückgewiesen.

Bosch kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden.

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Quelle:

Legal Tribune Online

 

 

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