Die weltweite Verbreitung eines Virus, die Wahlen in den USA und andere wenig erbauliche Themen bestimmen den Inhalt der einschlägigen Medien. Das Kraftfahrtbundesamt verbleibt im Schongang gegenüber manipulierenden Dieselfahrzeugherstellern, selbst gegenüber denen, die tausendfach vor Gericht verurteilt wurden.
Ohne gezielte Suche nach dem Thema scheint es so als sei mittlerweile alles soweit in Ordnung. Weiter kann man aber nicht daneben liegen, kommen doch quasi täglich neue Hersteller, Modelle und Motorentypen zum erlauchten Kreis der sittenwidrigen Tarner, Täuscher und Abkassierer dazu.
Es ist schlicht nicht mehr möglich, vollständige Listen im Rahmen der Berichterstattung einzustellen, zu umfangreich und unübersichtlich der Gesamtsachverhalt. Was mitnichten bedeutet, dass der Einzelne deswegen nicht zu seinem Recht gelangt.
Man braucht keine offizielle Erlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt, schon gar keine öffentliche Schuldanerkenntnis wie die berühmte Ad Hoc Nachricht von Volkswagen zu Beginn der Malaise. Im Zweifel ist der richtige Weg der Griff zum Telefon. Lassen sie individuell die Betroffenheit ihres Fahrzeuges prüfen. Wenden Sie sich an ihre Rechtsschutzversicherung, lassen sie sich nicht von deren Ausflüchten mit Zitaten aus Urteilen des Bundesgerichts-hofes verunsichern.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit der professionellen Prozessfinanzierung oder des Honorarvertrages. Es gibt keinen einzigen Grund auf einem rechtswidrig, sittenwidrig und geldgierig manipulierten Automobil sitzen zu bleiben, weil der Hersteller das suggeriert, das Kraftfahrbundesamt untätig ist und die Medien anderweitig beschäftigt.
Es ist nicht vorbei, es fängt erst richtig an!!!
Rechtsanwalt Torsten Schutte von schutte.legal kämpft seit 5 Jahren an vorderster Front im Dieselskandal. Das wird auch weitehin so bleiben. Ein gerechter Schadenersatz für vorsätzlich, sittenwidriges Verhalten ist und bleibt das Ziel.
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