Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, hat Abschalteinrichtungen in Dieselautos als grundsätzlich illegal eingestuft. Sollte der EuGH ihrem Plädoyer folgen, geht der Abgasskandals folgerichtig in eine umfangreiche zweite Runde.
Die Generalanwältin empfiehlt eine rigoros enge Auslegung bei der Genehmigung von Ausnahmen vom Verbot von Abschalteinrichtungen. Ausnahmen seien ausschließlich zu gestatten, wenn es um Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen gehe. Verschleiß und Verschmutzung des Motors seien als Begründung für die Notwendigkeit von Abschaltvorrichtungen ungeeignet.
Abschließende Urteile des Europäischen Gerichtshofes werden auf Grund des Umfanges des Problemstellung erst in einigen Monaten erwartet. Die Tendenz des EuGH den Empfehlungen seiner Generalanwältin zu folgen liegt aber in der Nähe von einhundert Prozent.
Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal sieht sich auf ganzer Linie bestätigt und bekräftigt seine Ansicht, dass damit das Ende der Ausreden erreicht ist.
Unglücklicherweise, und das glücklicherweise nur für diejenigen selbst, haben 235.000 von 262.000 Berechtigten der Musterfeststellungsklage den Vergleich angenommen. Mit der Annahme dieses Vergleiches hat sich jeder Einzelne um die, jetzt stark gestiegene, Chance auf ein gerechtes Urteil gebracht.
schutte.legal wird mit dem Plädoyer von Frau Sharpston und dem baldigen Urteil vom EuGH im Rücken mit noch mehr Energie für eine gerechten Ausgleich in der Abgasmanipulationsaffäre kämpfen. Die Chancen sind so gut wie nie zuvor!
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