Rechtsanwalt Schutte vertrat schon von Anfang an die Ansicht, dass Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge in Höhe des Kaufpreises, zuzüglich Zinsen auf den Kapitaleinsatz seit Erwerb des besagten Fahrzeuges, zu entschädigen sind.
Nachdem bereits verschiedene Landgerichte (LG) dieser Ansicht entsprochen haben, hat das LG Essen erneut entschieden, dass Volkswagen einen VW Touran zum Kaufpreis zurücknehmen muß. Zusätzlich werden dem Halter des VW Zinsen in nicht unerheblicher Höhe zugesprochen.
Die gesamte Entschädigungssumme liegt somit deutlich über dem Kaufpreis.
Zur Begründung verwies das LG Essen darauf, dass dem Kläger im “Abgasskandal” nicht zugemutet werden kann, durch die Minderung der Entschädigung durch Nutzungsabzug quasi zu einer Mietzahlung für ein nicht straßenverkehrszulassungsfähiges Fahrzeug verurteilt zu werden.
Rechtsanwalt Schutte schließt sich dieser Argumentation an und ergänzt, dass auch sogenannte nutzlose Aufwendungen wie Darlehenskosten, Reparaturen und Inspektionen zu erstatten sind.
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