Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat nach Medienmeldungen ein “Anhörungsverfahren” eingeleitet um das Vorhandensein einer unerlaubten Abschaltvorrichtung in Sprintern zu ermitteln.
260.000 Fahrzeuge der Vorgängermodelle des aktuellen Sprinter sollen betroffen sein, davon etwa 100.000 in Deutschland.
Laut Daimler habe man im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK das KBA über die bemängelte Software informiert, die in verschiedenen Baureihen enthalten ist.
Wir werden Sie an dieser Stelle selbstverständlich über die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden halten.
Rechtsanwalt Schutte ist nachwievor der festen Überzeugung, dass Eigentümer von manipulierten Dieselfahrzeugen in Höhe ihrer vollständigen Ausgaben, inklusive Zinsen und nutzloser Aufwendungen entschädigt werden müssen. Zurückliegende wie aktuelle Entwicklungen unterstützen diese Einstellung eindrücklich.
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