Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem Volkswagenkonzern vor, Aktionäre, Anleger und Kunden über die konkreten Ausmaße des Abgasskandals absichtlich falsch informiert zu haben. Es geht um offizielle Meldungen zu Verbrauchs- und CO2-Grenzwertüberschreitungen bei Benzinern aus dem Jahr 2015 – 3 Monate nach der großen Beichte…
Im Rahmen der Entwicklung waren im März Büros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg durchsucht worden, um den Tatverdacht zu erhärten und Unterlagen sicherzustellen. Bewiesen werden soll die Unglaublichkeit, VW habe im Rahmen einer am 9.Dezember 2015 herausgegebenen Adhoc-Mitteilung unter Umständen sogar absichtlich falsche Angaben zum CO2-Ausstoß bei Serienfahrzeugen gemacht.
Eine sogenannte Adhoc-Nachricht ist börsennotierten Unternehmen zwingend vorgeschrieben, wenn Ereignisse eintreten, die den Markt und die Entwicklung einer Aktie beeinflussen können. „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen“ hieß es da lapidar. Mit der Nachricht wurde eine Adhoc-Meldung aus dem November revidiert, die noch von 800.000 Benzinern mit Grenzwert überschreitenden CO2-Werten berichtet hatte. Die neue Meldung bedeutete: zwei Milliarden Euro zur Schadensregulierung müssen NICHT zurückgestellt werden – alles ist gut.
Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig zweifelt den Wahrheitsgehalt der Dezember-Meldung an und wirft Volkswagen verbotene Marktmanipulationen vor. schutte.legal: “Der neuerliche Vorwurf macht Hoffnung, dass weiter Gerichte zum Thema ‘Betrugshaftung’ eine verbraucherfreundliche Grundhaltung einnehmen werden.”
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