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VW im Sturm – Vorwurf Marktmanipulation

VonTorsten Schutte

VW im Sturm – Vorwurf Marktmanipulation

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem Volkswagenkonzern vor, Aktionäre, Anleger und Kunden über die konkreten Ausmaße des Abgasskandals absichtlich falsch informiert zu haben. Es geht um offizielle Meldungen zu Verbrauchs- und CO2-Grenzwertüberschreitungen bei Benzinern aus dem Jahr 2015 – 3 Monate nach der großen Beichte…

Im Rahmen der Entwicklung  waren im März Büros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg durchsucht worden, um den Tatverdacht zu erhärten und Unterlagen sicherzustellen. Bewiesen werden soll die Unglaublichkeit, VW habe im Rahmen einer am 9.Dezember 2015 herausgegebenen Adhoc-Mitteilung unter Umständen sogar absichtlich falsche Angaben zum  CO2-Ausstoß  bei Serienfahrzeugen gemacht.

Eine sogenannte Adhoc-Nachricht ist börsennotierten Unternehmen zwingend vorgeschrieben, wenn Ereignisse eintreten, die den Markt und die Entwicklung einer Aktie beeinflussen können. „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen“ hieß es da lapidar. Mit der Nachricht wurde eine Adhoc-Meldung aus dem November revidiert, die noch von 800.000 Benzinern mit Grenzwert überschreitenden CO2-Werten berichtet hatte. Die neue Meldung bedeutete: zwei Milliarden Euro zur Schadensregulierung müssen NICHT zurückgestellt werden – alles ist gut.

Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig zweifelt den Wahrheitsgehalt der Dezember-Meldung an und wirft Volkswagen verbotene Marktmanipulationen vor. schutte.legal: “Der neuerliche Vorwurf macht Hoffnung, dass weiter Gerichte zum Thema ‘Betrugshaftung’ eine verbraucherfreundliche Grundhaltung einnehmen werden.”

Über den Autor

Torsten Schutte administrator

Torsten Schutte ist Herausgeber des Angebots abgasskandal-anwalt.de und am Kanzleistandort Berlin als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr juristischer Ratgeber im Abgasskandal.