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Weg frei für Dieselfahrverbote

VonTorsten Schutte

Weg frei für Dieselfahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wichtiges Urteil gesprochen und damit den Weg frei gemacht für Fahrverbote in deutschen Städten. Bislang haben sich z.B. Düsseldorf, München, Stuttgart oder Hamburg schon intensiv Gedanken über lokal wirksame Konzepte zur Luftreinhaltung gemacht – Fahrverbote scheiterten allerdings bislang am zu erwartenden Veto der jeweiligen Landesregierung.  In zwei Revisionsverfahren ging es in Leipzig um Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart.

Die jeweilige Landersregierung wollte das letzte Wort über die konkrete Entscheidung behalte, Beide Revvisionen wurden abgewiesen. Damit können Städte ihre Luftreinhaltungskonzepte nun selbst zum Abschluss führern und Fashrverbote verhängen.Eigentümer von Diesel-PKW werden sich umstellen müssen, denn einzelne Städte oder Regionen sind ab sofort durchaus in der Lage, eigenständig Fahrverbote für Diesel auszurufen – und das sogar recht kurzfristig. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein entsprechendes Urteil gefällt. Demnach sind von Städten und Gemeinden ausgerufene Fahrverbote grundsätzlich rechtskonform, wenn sie im Rahmen eigener Konzepte zur Luftreinhaltung notwendig werden.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17). In Leipzig ging es um mögliche Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart. Die DUH hatte Stuttgart und Düsseldorf erfolgreich zu Einhaltung der eigenen Regeln vor den jeweilig zuständigen Verwaltungsgerichten verpflichten können. Die Revision der Länder gegen die Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart wurden jetzt in zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen abgewiesen.

Damit steht es Düsseldorf und Stuttgart frei, im Rahmen ihrer Konzepte zur Luftreinhaltung auch zu drastischen Mitteln wie Fahrverboten zu greifen, ohne dafür die Einwilligung übergeordneter Behörden abfragen zu müssen.

Damit rücken Fahrverbote für Diesel näher, denn Diesel sind die Hauptverantwortlichen für die Stickoxid-Belastungen: Für Düsseldorf und Stuttgart sind sie praktisch schon entschieden, da entsprechende Konzepte zur Luftreinhaltung bereits bestehen und die DUH die Städte auch zur Einhaltung der eigenen Regeln durch entsprechende Verwaltungsgerichtsurteile verpflichten konnte. Entsprechende Entscheidungen sollten nur die aktuellen Urteile des Bundesveraltungsgerichtes abwarten.

Die Tore für Fahrverbote stehen weit offen. Für Rechtsanwalt Torsten Schutte, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für den Großraum Berlin, ist das drohende Fahrverbot in zwei der wichtigsten deutschen Innenstädte das letzte Argument, das zu erfolgreicher Rückgabe von Dieselfahrzeugen an Händler und/oder Hersteller noch gefehlt hat.

Diesel-PKW sind für 60 % aller Stickoxid-Einträge in deutschen Verkehrszentren verantwortlich – auch weil in vielen Motoren Abschaltvorrichtungen die Abgasreinigung quasi ausschalten. Ein Fahrverbot ist vielfach aus gesundheitlichen Gründen indiziert, um Atemwegsstörungen sowie Herzkreiskauf-Erkrankungen zu vermeiden.

Für  Rechtsanwalt Schutte steigen insbesondere die Rückgabe-Hoffnungen bei älteren Fahrzeugen, die durch drohende Fahrverbote einen erheblichen Wertverlust erleiden werden.

Über den Autor

Torsten Schutte administrator

Torsten Schutte ist Herausgeber des Angebots abgasskandal-anwalt.de und am Kanzleistandort Berlin als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr juristischer Ratgeber im Abgasskandal.

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