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Monatsarchiv Februar 2018

VonTorsten Schutte

Weg frei für Dieselfahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wichtiges Urteil gesprochen und damit den Weg frei gemacht für Fahrverbote in deutschen Städten. Bislang haben sich z.B. Düsseldorf, München, Stuttgart oder Hamburg schon intensiv Gedanken über lokal wirksame Konzepte zur Luftreinhaltung gemacht – Fahrverbote scheiterten allerdings bislang am zu erwartenden Veto der jeweiligen Landesregierung.  In zwei Revisionsverfahren ging es in Leipzig um Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart. weiterlesen

VonTorsten Schutte

Rückgabe auch ohne Fristsetzung möglich

Aktuell sind deutsche Gerichte die einzige Instanz, die wenigstens für einen rudimentären Verbraucherschutz im Abgasskandal sorgen. Bestes Beispiel: Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2018 zu erkennen gegeben, dass es die Abschaltvorrichtung als erheblichen Mangel einstufen könnte – auch ohne Fristsetzung zur Abschaltung (Az.: 28 U 232/16). Das Urteil des Landgerichtes Hagen hatte einem klagenden Verbraucher wenig Hoffung auf einen schadlosen Ausstieg aus dem Abgasskandal gemacht und die von VW verwendete Abschaltvorrichtung zwar auch als Mangel bestätigt, aber die fehlende Fristsetzung kritisiert. Das Hammer Obergericht sieht’s anders, sehr zur Freude von Rechtsanwalt Schutte aus Berlin, der dieses Verfahren für ZSKS Rechtsanwälte juristisch begleitet. Das OLG geht nicht davon aus, dass der Kläger eine angemessene Frist zur Abschaltung des Mangels hätte gewähren müssen. weiterlesen

VonTorsten Schutte

Keine Kompromisse im Abgasskandal

„The winner takes ist all“ – nicht nur ein begnadeter Goldie der Pop-Giganten von ABBA, auch Leitmotiv für Rechtsanwalt Torsten Schutte aus Berlin. Schutte streitet um PKW-Rückabe und Schadensersatz mit VW und seinen Händlern und lässt sich ungern auf Kompromisse ein. Statt Nutzungsentschädigung lieber in die Berufung, statt Vergleich lieber ein Urteil: Hauptsache der Mandant bekommt alles. Schutte: „Deswegen treten wir an – vergleichen sollen andere!“ Für den Mandanten bedeutet das: Die Aufrechnung der verpassten Zinsen gegen den Nutzungsanspruch durch gefahrene Kilometer fällt aus. Hier bekommt „Schadensersatz“ wieder eine Bedeutung. weiterlesen